§ 3 AnerbG; § 10 AnerbG; § 537 ABGB
Der Anspruch des Anerben auf Zuteilung des Erbhofs ist als höchstpersönliches Recht zu qualifizieren. Eine Transmission der Position als Anerbe kommt nicht in betracht.
OGH 09.11.2006, 6 Ob 218/06m
§ 3 AnerbG; § 10 AnerbG; § 537 ABGB
Der Anspruch des Anerben auf Zuteilung des Erbhofs ist als höchstpersönliches Recht zu qualifizieren. Eine Transmission der Position als Anerbe kommt nicht in betracht.
OGH 09.11.2006, 6 Ob 218/06m