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Das Recht des Anerben auf Zuweisung des Erbhofs ist höchstpersönlich keine Transmission

FamilienrechtFamZ 2007/53FamZ 2007, 96 Heft 2 v. 1.2.2007

§ 3 AnerbG; § 10 AnerbG; § 537 ABGB

Der Anspruch des Anerben auf Zuteilung des Erbhofs ist als höchstpersönliches Recht zu qualifizieren. Eine Transmission der Position als Anerbe kommt nicht in betracht.

OGH 09.11.2006, 6 Ob 218/06m

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