§ 145 Abs 1 ABGB
Im Rekurs gegen die Bewilligung des Scheidungsvergleichs können nova producta geltend gemacht werden. Bei vorläufiger Entziehung des Obsorgerechts der Mutter geht das alleinige Obsorgerecht auf den Vater über.
§ 145 Abs 1 ABGB
Im Rekurs gegen die Bewilligung des Scheidungsvergleichs können nova producta geltend gemacht werden. Bei vorläufiger Entziehung des Obsorgerechts der Mutter geht das alleinige Obsorgerecht auf den Vater über.