§ 97 AußStrG
Sofern in einem texanischen Scheidungsurteil auch über die Vermögensaufteilung abgesprochen wurde, kann dessen Anerkennung auch auf Grundlage des § 97 AußStrG erfolgen.
OGH 23.10.2006, 7 Ob 199/06z
§ 97 AußStrG
Sofern in einem texanischen Scheidungsurteil auch über die Vermögensaufteilung abgesprochen wurde, kann dessen Anerkennung auch auf Grundlage des § 97 AußStrG erfolgen.
OGH 23.10.2006, 7 Ob 199/06z