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Die anzuwendende Verfahrensart richtet sich auch bei Fällen nach dem NYÜbk nach innerstaatlichem Recht

FamilienrechtRobert Fucik (Glosse)FamZ 2007/54FamZ 2007, 101 - 102 Heft 2 v. 1.2.2007

§ 56 Abs 1 AußStrG 2005; § 40a JN; Art 6 Abs 3 NYÜbk

Die Zuständigkeit für die Einforderung offener ausländischer Unterhaltsforderungen bestimmt sich nach der lex fori.

OGH 03.10.2006, 10 Ob 51/06g

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