Zusammenfassung: Das LG Ried prüft, ob das Zusperren der Zimmertür eines Patienten, der Pflegegeld der Stufe 6 bezieht, eine zulässige Maßnahme zur Verhinderung bzw Vorbeugung einer Selbstgefährdung darstellt, wenn die Ressourcen eine ständige Beistellung einer Pflegeperson nicht erlauben.
Rechtsgrundlagen: § 4 Z 2 HeimAufG; § 4 Z 3 HeimAufG; § 15 Abs 2 HeimAufG