Zusammenfassung: Der Autor behandelt in seinem Beitrag die Frage, ob die Bestimmungen des Heimvertragsrechts auch bei der Unterbringung behinderter Personen in Behinderteneinrichtungen zugrundezulegen sind. In diesem Zusammenhang nimmt er auch zur Kompetenzverteilung im Sozialwesen Stellung und beschreibt die Maßgeblichkeit des zivilrechtlichen Vertrags zwischen dem Aufnahmewerber und dem Einrichtungsträger. Resümierend bejaht Zierl die Anwendbarkeit des HVerG unter der Voraussetzung, dass die Vertragsvereinbarung die Hauptleistungen Unterkunft, Betreuung und Pflege umfasst.