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Vertretungskosten im Kindesunterhaltsverfahren sind nur ausnahmsweise Sonderbedarf

FamilienrechtMatthias NeumayrFamZ 2007/6FamZ 2007, 9 Heft 1 v. 1.1.2007

§ 140 ABGB; § 41 ZPO

Ein minderjähriges Kind kann einen Kostenersatzanspruch für angefallene Anwaltsspesen im Rahmen eines Unterhaltsverfahren nur bei besonderen "schwierigen" Fällen geltend machen.

OGH 31.08.2006, 6 Ob 183/06i

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