Zusammenfassung: Der Autor nimmt zur Definition des unterhaltsrechtlichen Regelbedarfs Stellung und gibt einen Überblick über die maßgeblichen Regelbedarfsätze, Ausgleichszulagenrichtsätze sowie die Unterhaltsvorschussrichtsätze ab dem Jahr 1996 bzw 2001.
Rechtsgrundlagen: § 140 Abs 1 ABGB; § 293 Abs 1 lit a sublit bb ASVG; § 6 Abs 1 UVG