§ 5 Abs 3 UVG
Auf Basis eines Vergleichs, der den Unterhaltsanspruch des Kindes mit 16% des Nettoeinkommens des Unterhaltsschuldners festlegt, kann kein Unterhaltsvorschuss begründet werden.
OGH 13.09.2006, 7 Ob 195/06m
§ 5 Abs 3 UVG
Auf Basis eines Vergleichs, der den Unterhaltsanspruch des Kindes mit 16% des Nettoeinkommens des Unterhaltsschuldners festlegt, kann kein Unterhaltsvorschuss begründet werden.
OGH 13.09.2006, 7 Ob 195/06m