Zusammenfassung: Bei Vorliegen einer - im Stadium der Geschäftsfähigkeit - erteilten Vollmacht kann im Regelfall von der Bestellung eines Sachwalters abgesehen werden. Eine Ausnahme besteht bei vollmachtswidrigem handeln des Bevollmächtigten.
Rechtsgrundlagen: § 273 Abs 2 ABGB