Zusammenfassung: Der Autor nimmt die nunmehrige 15jährige Geltung des UbG zum Anlass, um Entwicklungstendenzen und Regelungsdefizite im Unterbringungsrecht aufzuzeigen. Dabei veranschaulicht er ua die Schwierigkeiten bei der rückwirkenden Zulässigkeitsprüfung von Unterbringungen und nimmt zur Anwendbarkeit der §§ 48 und 68 AußStrG im Unterbringungsverfahren Stellung. Erwägungen zu den Unvereinbarkeiten zwischen § 283 ABGB und § 36 UBG runden den Beitrag schließlich ab.