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Obsorgewechsel auf Wunsch einer mündigen Minderjährigen

FamilienrechtFamZ 2006/76FamZ 2006, 202 Heft 4 v. 1.12.2006

§ 146 Abs 3 ABGB; § 176 Abs 3 ABGB

Der ernstliche Wille eines mündigen Minderjährigen ist bei der Obsorgezuteilung zu berücksichtigen. Dabei kann auch eine Trennung von den Geschwistern veranlasst werden.

OGH 21.02.2006, 5 Ob 36/06i

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