§ 568 ABGB
Bereits ab der Bestellung eines einstweiligen Sachwalters sind die Formalerfordernisse des § 568 ABGB beim Testierakt einer besachwalteten Person zu erfüllen.
OGH 17.02.2006, 10 Ob 81/05a
§ 568 ABGB
Bereits ab der Bestellung eines einstweiligen Sachwalters sind die Formalerfordernisse des § 568 ABGB beim Testierakt einer besachwalteten Person zu erfüllen.
OGH 17.02.2006, 10 Ob 81/05a