Zusammenfassung: Die Erfassung der Verbücherungsklausel im Einantwortungsbeschluss ist nicht erforderlich.
LG St. Pölten, 20.02.2006, 7 R 4/06b
Rechtsgrundlagen: § 178 AußStrG; § 182 AußStrG
Zusammenfassung: Die Erfassung der Verbücherungsklausel im Einantwortungsbeschluss ist nicht erforderlich.
LG St. Pölten, 20.02.2006, 7 R 4/06b
Rechtsgrundlagen: § 178 AußStrG; § 182 AußStrG