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Eine Verbücherungsklausel ist in den Einantwortungsbeschluss nicht mehr aufzunehmen

FamilienrechtFamZ 2006/68FamZ 2006, 177 Heft 3 v. 1.9.2006

Zusammenfassung: Die Erfassung der Verbücherungsklausel im Einantwortungsbeschluss ist nicht erforderlich.

LG St. Pölten, 20.02.2006, 7 R 4/06b

Rechtsgrundlagen: § 178 AußStrG; § 182 AußStrG

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