Zusammenfassung: In dem Beitrag wird darüber informiert, dass eine Behandlung der RV 1626 Blg NR 22.GP in dieser Gesetzgebungsperiode nicht mehr zu erwarten ist und kritisch angemerkt, dass von der Definition der Lebensgemeinschaft wieder Abstand genommen wurde, was einer Nichtumsetzung der Vorgaben der EGMR-Entscheidung in der Rechtssache Karner gleichkommt.
EGMR 24.07.2003, BeschwNr 40.016/98 (Karner)