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Aus der Erbrechtspraxis des Dr. T

FamilienrechtFamZ 2006, 109 Heft 2 v. 1.5.2006

Zusammenfassung: In dem Beitrag wird die Frage behandelt, welche erbrechtlichen Konsequenzen das Fehlen einer Einwilligung in Form eines gerichtlichen Protokolls oder eines Notariatsakts für eine heterologe Insemination hat.

Rechtsgrundlagen: § 8 IPRG

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