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Sanierungsgewinne aus einem Zwangsausgleich fallen nicht in die Unterhaltsbemessungsgrundlage

FamilienrechtFamZ 2006/28FamZ 2006, 62 - 63 Heft 2 v. 1.5.2006

§ 36 EStG; § 140 ABGB

Aus einem Zwangsausgleich resultierende Sanierungsgewinne sind bei der Bemessung der Unterhaltsschuld nicht zu berücksichtigen.

OGH 21.03.2006, 5 Ob 254/05x

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