§ 282 ABGB; § 273 Abs 3 ABGB
Die Bestellung eines Sachwalters für Angelegenheiten der Personensorge setzt eine konkrete Beschreibung des Aufgabenbereichs im Bestellungsbeschluss voraus.
OGH 21.03.2006, 5 Ob 54/06m
§ 282 ABGB; § 273 Abs 3 ABGB
Die Bestellung eines Sachwalters für Angelegenheiten der Personensorge setzt eine konkrete Beschreibung des Aufgabenbereichs im Bestellungsbeschluss voraus.
OGH 21.03.2006, 5 Ob 54/06m