vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nichtigkeit einer Ehe, die zum (überwiegenden) Zweck der erleichterten Erlangung einer Aufenthaltsbewilligung geschlossen wird.

FamilienrechtFamZ 2006/17FamZ 2006, 29 - 30 Heft 1 v. 1.1.2006

§ 23 Abs 1 EheG; § 37 EheG; §38 EheG

Der OGH kommt, wenn die die Ehe zum überwiegenden Zweck geschlossen wurde um dem Ehepartner eine unbeschränkte Aufenthaltbewilligung zu verschaffen, zum Schluß, dass diese nichtig ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!