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Kindesentführung: Soziale Integration im Entführungsstaat (" Wohnidentität" und Einsprachigkeit in der Sprache des Entführungsstaats) kann die Rückführung iSd Art 13 HKÜ hindern.

VollstreckungFamZ 2006/25FamZ 2006, 41 Heft 1 v. 1.1.2006

Zusammenfassung: Der OGH stellt in dieser Entscheidung fest, dass der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung des Kindeswohl der Zeitpunkt der letztinstanzlichen Entscheidung ist.

Rechtsgrundlagen: OGH 20.10. 2005, 3Ob 210/05m

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