Zusammenfassung: In diesem Beitrag werden die Neuregelungen des KindRÄG 2001 aus der Sicht der davon betroffenen Berufsgruppen beschrieben. Die Autorinnen geben ein Bild über die Einstellung der Berufsgruppen zu Obsorge beider Eltern und prüfen die Haltbarkeit der ObE. Zuletzt wird noch die Frage aufgeworfen, ob durch das KindRÄG 2001 die Rechte der Kinder gestärkt wurden.