Zusammenfassung: Der Beitrag geht auf die Gerichtskommissionsgebühr für die Amtsbestätigung bei Erbschaften ein.
LG Salzburg 13.3.2006, 21 R 574/05s
Rechtsgrundlagen: § 17 GKTG; § 172 AußStrG
Zusammenfassung: Der Beitrag geht auf die Gerichtskommissionsgebühr für die Amtsbestätigung bei Erbschaften ein.
LG Salzburg 13.3.2006, 21 R 574/05s
Rechtsgrundlagen: § 17 GKTG; § 172 AußStrG