vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Noch einmal: Masseverwalter an Ehegatten: "Ich übernehme" (das Aufteilungsverfahren)

RechtsprechungJudikaturEdwin GitschthalerEF-Z 2026/61EF-Z 2026, 123 Heft 3 v. 24.4.2026

Noch einmal: (FN 1) Masseverwalter an Ehegatten: "Ich übernehme" (das Aufteilungsverfahren)

§ 96 EheG; §§ 2, 3, 8a, 81a IO

Der Aufteilungsanspruch wird mit gerichtlicher Geltendmachung übertragbar und verpfändbar. Ab diesem Zeitpunkt ist er ein "der Exekution unterworfenes Vermögen" iSd § 2 Abs 2 IO. Dem Insolvenzschuldner ist dann die freie Verfügung über den Aufteilungsanspruch entzogen, soweit dieser die Insolvenzmasse betrifft; dem Schuldner fehlt es an der Verfügungsbefugnis im - von ihm wirksam eingeleiteten - Aufteilungsverfahren (1 Ob 157/23d).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!