In einer grundlegenden Entscheidung hat der EGMR Anfang 2025 klargestellt, dass eine eheliche Pflicht zum Beischlaf das grundrechtlich geschützte "private life" eines Ehegatten verletzt. Die Folgen dieser Entscheidung sind auch für das österreichische Familienrecht weitreichend: Sie ändern das Verständnis der ehelichen Pflichten zum Sexualverkehr, zur Kinderzeugung und zur Treue - also die Eckpfeiler unseres Eherechts.

