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Mitwirkungspflichten im Abstammungsverfahren: Verfahrensrecht oder materielles Recht?

RechtsprechungJudikaturThomas Garber, Claudia RudolfEF-Z 2025/132EF-Z 2025, 279 - 281 Heft 6 v. 27.10.2025

§ 85 AußStrG; §§ 2 bis 4, 25 IPRG; 4. DVEheG

Unter welchen Voraussetzungen eine Person zur Mitwirkung am Beweisverfahren und damit zur Duldung von Untersuchungen verpflichtet ist, ist als Verfahrensfrage nach inländischem Recht zu beurteilen.

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