§ 26 Abs 1 IPRG; § 5 IPRG; HAÜ; § 195 Abs 3 ABGB
Das österreichische Sachrecht kommt auch dann zum Zug, wenn eine sog "versteckte Rückverweisung" vorliegt. Sie setzt voraus, dass das fremde Kollisionsrecht bei Jurisdiktion seiner Gerichte einseitig sein eigenes Sachrecht beruft und im konkreten Fall der fremde Staat seine Jurisdiktion verneint.

