§ 140b NO
Eine Art "Jedermanns-Befugnis" aller Erben zur Abfrage von deaktivierten Daten ihrer Erblasser auf der Grundlage bloßer Vermutungen und mit dem Zweck einer bloßen Erkundung ist weder der Notariatsordnung noch den zum Österreichischen Zentrales Testamentsregister (ÖZTR) erlassenen Richtlinien zu entnehmen.

