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Parteistellung und Rechtsmittellegitimation im Erwachsenenschutzverfahren

RechtsprechungJudikaturThomas TraarEF-Z 2025/36EF-Z 2025, 75 - 76 Heft 2 v. 18.2.2025

§§ 2, 127 AußStrG; §§ 243, 246 ABGB

Weder ein gesetzlicher Erwachsenenvertreter noch ein Vorsorgebevollmächtigter sind zur Erhebung eines Rechtsmittels im eigenen Namen berechtigt; sie sind grundsätzlich nicht Parteien des Verfahrens zur Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters.

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