Die Beendigung einer Lebensgemeinschaft wirft heikle zivilrechtliche Fragen auf, weil damit nicht nur die emotionale Beziehung der Partner, sondern va ihre ökonomischen Verflechtungen aufgelöst werden. Hinzu kommt, dass ein spezifisches gesetzliches Auflösungsregime nach dem Vorbild der §§ 81 ff EheG für Lebensgefährten fehlt; vielfach musste die Judikatur daher Lösungen entwickeln. Der folgende Beitrag bietet einen Überblick über die unterschiedlichen Grundlagen, auf die Lebensgefährten ihre vermögenswerten Ansprüche nach Auflösung ihrer Lebensgemeinschaft stützen können.

