§ 745 ABGB
Die Verwendung des Wortes "Vorauslegat" im Testament des Erblassers bietet iS der Andeutungstheorie einen ausreichenden Anhaltspunkt für die festgestellte Intention des Erblassers, seiner Ehegattin Eigentum am Wohnungsinhalt zu vermachen.
2 Ob 111/24y

