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Auslegung des Wortes "Vorauslegat"

RechtsprechungJudikaturMara-Sophie HäuslerEF-Z 2024/126EF-Z 2024, 275 - 277 Heft 6 v. 24.10.2024

§ 745 ABGB

Die Verwendung des Wortes "Vorauslegat" im Testament des Erblassers bietet iS der Andeutungstheorie einen ausreichenden Anhaltspunkt für die festgestellte Intention des Erblassers, seiner Ehegattin Eigentum am Wohnungsinhalt zu vermachen.

2 Ob 111/24y

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