vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Studium und Arbeit oder Studium oder Arbeit?

RechtsprechungJudikaturEdwin GitschthalerEF-Z 2024/100EF-Z 2024, 227 - 228 Heft 5 v. 21.8.2024

§ 231 ABGB

Ein studierender Unterhaltspflichtiger kann im Einzelfall zumindest auf eine geringfügige Tätigkeit angespannt werden. Dies gilt vor allem dann, wenn Bachelor- und Master-Studium berufsbegleitend bzw berufsfreundlich angelegt sind.

4 Ob 30/24a

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!