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Unterhalt und Abendschule

RechtsprechungJudikaturEdwin GitschthalerEF-Z 2024/98EF-Z 2024, 226 Heft 5 v. 21.8.2024

§ 231 ABGB

Der geldunterhaltspflichtige Elternteil darf Änderungen in seinen Lebensverhältnissen, die mit Einschränkungen seiner Unterhaltspflichten verbunden wären, nur insoweit vornehmen, als dies bei gleicher Sachlage ein pflichtbewusster Elternteil getan hätte.

1 Ob 73/24b

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