Art 1, 3, 5, 12 HESÜ
Die Aussage, bei einer Trennung der Eltern erfülle idR nur der Elternteil, bei dem das Kind lebt, die Voraussetzung der tatsächlichen Ausübung des (Mit-)Obsorgerechts, wird nicht aufrecht erhalten. Es kommt vielmehr darauf an, ob sich aus den Umständen des Einzelfalls das Fehlen eines Interesses des die Rückführung beantragenden (mit-)obsorgeberechtigten Elternteils an der Teilnahme am Leben des Kindes ergibt.

