Das Abstammungsrechts-Anpassungsgesetz (AbAG) 2023 ist seit 1. 1. 2024 in Kraft und soll die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren im Abstammungsrecht gewährleisten. Neben § 144 ABGB als zentrale Abstammungsbestimmung wurden auch die Regelungen zum Anerkenntnis reformiert. Der Nachweis einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung ist für die Begründung eines Abstammungsverhältnisses durch Anerkenntnis nicht mehr notwendig. Der folgende Beitrag untersucht, ob und inwiefern sich die neuen Regelungen zum Anerkenntnis auf die praktische Relevanz der Stiefkindadoption auswirken. Darüber hinaus wird anhand des durchbrechenden Anerkenntnisses gezeigt, dass die biologische Abstammung für die Begründung der rechtlichen Abstammung immer mehr in den Hintergrund gedrängt wird.