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Die unschädliche Beziehung zu einem Dritten

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2022/9EF-Z 2022, 23 - 24 Heft 1 v. 17.12.2021

§§ 49, 60 EheG

Auch rein "freundschaftliche" Beziehungen zu einem Dritten können eine Eheverfehlung sein, wenn sie gegen den Willen des anderen Ehegatten gepflogen werden oder ein Ehegatte sie dem anderen trotz ihrer über das Übliche hinausgehenden Intensität verheimlicht.

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