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Adoptionsaufhebung muss Kindeswohl entsprechen

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2022/7EF-Z 2022, 20 - 22 Heft 1 v. 17.12.2021

§ 201 Abs 1 Z 4 ABGB

Zwar sieht der Wortlaut von § 201 Abs 1 Z 4 ABGB keine Kindeswohlprüfung vor. Darin liegt aber eine planwidrige Lücke, die durch Analogie zu schließen ist.

2 Ob 85/21w

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