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Doppelresidenz: nur ein gewöhnlicher Aufenthalt?

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2021/87EF-Z 2021, 214 - 216 Heft 5 v. 6.9.2021

Art 3, 19, 20 Brüssel IIa-VO

Art 20 Brüssel IIa-VO ermöglicht unabhängig von den Zuständigkeitsvorschriften der VO einstweilige Maßnahmen, wenn sie dringend und vorübergehender Art sind und in Bezug auf Personen getroffen werden, die sich in dem betreffenden Mitgliedstaat befinden.

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