§§ 172, 477 ZPO; Art 6 Abs 1 EMRK
Erwächst der Beschluss auf Ausschluss der Öffentlichkeit infolge Rechtsmittelverzichts in Rechtskraft, ist dem Berufungsgericht die amtswegige Wahrnehmung des Nichtigkeitsgrundes des § 477 Abs 1 Z 7 ZPO verwehrt.
2 Ob 173/20k