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Auskunftspflicht der Bank bei Kleinbetragssparbüchern

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2021/78EF-Z 2021, 183 - 185 Heft 4 v. 21.6.2021

§ 38 Abs 2 Z 3 BWG; § 166 AußStrG

Trotz der unterschiedlichen wertpapierrechtlichen Qualifikation der Kleinbetrags- und Großbetragssparbücher kann in beiden Fällen aus dem Nichtvorliegen der Sparurkunde nicht auf eine Übertragung derselben - sei es durch reale Übergabe des Inhabersparbuchs, sei es durch Zession des Rektapapiers - geschlossen werden.

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