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Achtung Falle: Zum Vollmachtsumfang in Pflegschaftsverfahren

EditorialAufsatzEdwin GitschthalerEF-Z 2020/100EF-Z 2020, 241 Heft 6 v. 16.10.2020

Der obsorgeberechtigte Elternteil eines unmündigen Kindes teilt dem Pflegschaftsgericht mit, dass er einen bestimmten Rechtsanwalt mit der Vertretung "wegen Kontakt und Obsorge" betraut habe.

Abstract aus EF-Z bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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