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Das grenzenlose Obsorge- und Kontaktrecht

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2020/90EF-Z 2020, 216 - 219 Heft 5 v. 11.8.2020

§§ 177, 180, 186 ff ABGB

Selbst eine große geografische Entfernung zwischen den Eltern schließt eine Obsorge beider nicht generell aus.

Die hierfür erforderliche Kommunikation kann auch im Weg moderner Kommunikationsmittel erfolgen.

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