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Die strengen Voraussetzungen einer Obsorgeentziehung

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2020/70EF-Z 2020, 167 - 170 Heft 4 v. 23.6.2020

§§ 181, 182 ABGB; § 107 Abs 3 AußStrG

Eine Obsorgeentziehung ist genau zu prüfende ultima ratio, die eine konkrete und aktuelle Kindeswohlgefährdung voraussetzt und nur unter Wahrung von Verhältnismäßigkeit und Familienautonomie vorzunehmen ist.

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