§ 231 ABGB
Leistet der geldunterhaltspflichtige Elternteil neben seinem (ausschließlich geschuldeten) Geldunterhalt (im Rahmen seines Besuchsrechts) keinen weiteren - nicht geschuldeten - Naturalunterhalt, ist der Geldunterhalt dennoch nicht zu erhöhen.
1 Ob 107/19w