Eine einstweilige Verfügung (EV) wird mit der Zustellung ihrer schriftlichen Ausfertigung an den Gegner (AG) wirksam; sie ist ab diesem Zeitpunkt zu befolgen und vollstreckbar. Soweit alles klar! Ist der AG anwaltlich vertreten, kommt es auf die Zustellung an den Vertreter an.
Abstract aus EF-Z bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.