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Ich weiß etwas, was Du nicht weißt!

EditorialAufsatzEdwin GitschthalerEF-Z 2019/136EF-Z 2019, 241 Heft 6 v. 17.10.2019

Eine einstweilige Verfügung (EV) wird mit der Zustellung ihrer schriftlichen Ausfertigung an den Gegner (AG) wirksam; sie ist ab diesem Zeitpunkt zu befolgen und vollstreckbar. Soweit alles klar! Ist der AG anwaltlich vertreten, kommt es auf die Zustellung an den Vertreter an.

Abstract aus EF-Z bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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