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Kein Sachverständiger im Erwachsenenschutzverfahren!

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2019/157EF-Z 2019, 274 - 276 Heft 6 v. 17.10.2019

§§ 119, 120a AußStrG

Ein Sachverständigengutachten ist im Bestellungsverfahren nicht mehr unbedingte Voraussetzung für die Bestellung eines Erwachsenenvertreters. Daher kann aus der Verwendung eines Aktengutachtens allein - von Fällen einer Gehörverletzung abgesehen - die Mangelhaftigkeit der Bestellung eines Erwachsenenvertreters nicht abgeleitet werden.

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