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Der Angehörige im Erwachsenenschutzrecht

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2019/129EF-Z 2019, 228 - 229 Heft 5 v. 9.8.2019

§ 127 AußStrG; § 274 ABGB

Die Rekurslegitimation von Angehörigen im Bestellungsverfahren beschränkt sich auf das Vorbringen, die Auswahl des gerichtlichen Erwachsenenvertreters sei nicht im Einklang mit § 274 ABGB erfolgt.

§ 127 Abs 3 AußStrG begründet kein eigenes Recht eines Angehörigen, zum gerichtl Erwachsenenvertreter bestellt zu werden. Wenn ein Angehöriger einen Rekurs erhebt, so kann dies immer nur im Interesse der betroffenen Person an der Förderung deren Wohls geschehen.

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