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Elternberatung bei derselben Beratungsstelle

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2019/115EF-Z 2019, 217 Heft 5 v. 9.8.2019

§ 107 Abs 3 Z 1 AußStrG

Das Gericht kann die Eltern zur Inanspruchnahme einer Eltern- oder Erziehungsberatung verpflichten, wenn es dies als zur Sicherung des Kindeswohls erforderliche unterstützende Maßnahme erachtet und soweit dadurch nicht berücksichtigungswürdige Interessen einer Partei unzumutbar beeinträchtigt werden.

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