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Anwendbares Recht für Unterhaltsherabsetzung

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2019/30EF-Z 2019, 45 - 47 Heft 1 v. 20.12.2018

Art 4 Abs 3 HUP

Wurde der Unterhalt auf Antrag der berechtigten Person gem Art 4 Abs 3 HUP nach dem am Ort des angerufenen Gerichts geltenden Recht festgesetzt, gilt dieses Recht nicht auch für einen späteren Antrag auf Herabsetzung des Unterhalts durch die verpflichtete Person.

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