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Keine Barabhebungen oder Bankomatkarten mit einer Amtsbestätigung gem § 172 AußStrG

EF Kurz gesagtErbrechtStephan VerweijenEF-Z 2018/122EF-Z 2018, 272 - 274 Heft 6 v. 24.11.2018

Normen: § 172 AußStrG; § 179 AußStrG; § 810 ABGB; § 797 ABGB

Schlagwörter:

Konto; Verlassenschaftszugehörigkeit; Erbantrittserklärungen; Bargeldbehebung; Verlassenschaftsvermögen; Verminderung; Begräbniskosten; Teileinantwortung; Verlassenschaftsschulden; Direktüberweisung

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