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Die EU-Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen

ZivilrechtAufsatzUniv.-Ass. Dr. Caroline Hager-RosenkranzEF-Z 2015/117EF-Z 2015, 200 - 206 Heft 5 v. 1.9.2015

Normen: EuSchMaVO; § 382b EO; § 382g EO; § 382e EO; VO (EU) 606/2013 ; RL 2011/99/EU ; Brüssel IIa-VO; Brüssel Ia-VO; § 38a SPG; § 86b Abs 1 EO; § 44 JN

Schlagwörter:

Europäischer Gewaltschutz; Schutzmaßnahmen; einstweilige Verfügung; Vollstreckung; Gewaltschutzmaßnahme; Ausstellungsbehörde; Strafsachen; Schutzanordnung; körperliche und seelische Unversehrtheit; Vorlagepflicht; Befristung; Aufhebung;

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